Wichtiger Hinweis: Neue Rufnummer für Anliegen aus ehemaligen Adler Objekten: 04421 46 89 888
Die neue Grundsteuer:
Grundsätzlich sind nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten (§ 2 StBerG).
Der Verwalter darf somit keine Beratung in diesem Fall durchführen.