Frequently asked questions
Grundsätzlich wird ein bestimmter Geldbetrag als Sicherheit an den Vermieter gezahlt. Die Kaution hat im Endeffekt nur einen Zweck: Sicherheit. Die Kaution sollte unbedingt im Mietvertrag vereinbart werden. Maximal darf die Höhe der Mietkaution drei Nettomonatskaltmieten betragen. Dies ist im Wohnraumietrecht so festgeschrieben. Eine zum Nachteil des Mieters ausgelegte Vereinbarung ist unwirksam.
Normalerweise sind Sie nicht der einzige Interessent für eine Immobilie und sollten sich deshalb dementsprechend vorbereiten. Empfehlenswert ist es, folgende Unterlagen bei Interesse an einer Anmietung bereitzuhalten: - Mieterselbstauskunft - Gehaltsnachweis / Arbeitsvertrag - Aktueller Personalweis, Pass / Aufenthaltsgenehmigung - Ggfs. Schufa-Auskunft Eine entsprechende Selbstauskunft finden Sie im Downloadbereich.
Im Wohnraum beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter drei Monate zum Monatsende. Für den Vermieter richtet sich die Kündigungsfrist (z.B. bei Eigenbedarf) nach der Dauer des laufenden Mietverhältnisses. Bis fünf Jahre Mietdauer beträgt diese auch drei Monate zum Monatsende. Nach fünfjähriger Mietdauer sind es sechs Monate, nach achtjähriger Mietdauer erhöht sich die Kündigungsfrist auf neun Monate jeweils zum Monatsende.
Lt. § 536c BGB müssen generell alle Mängel oder Defekte dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Nur dann hat der Vermieter auch die Chance, den Mangel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Stellt der Mieter einen Mangel fest und verschweigt diesen dem Eigentümer / Vermieter, kann dieser den Mieter sogar in Regress nehmen, sollte sich der Schaden dadurch verschlimmern oder es zu Kollateralschäden kommen. Mietern ist davon abzuraten, selbst einen Handwerker zu beauftragen. Im Regelfall muss er die Kosten dann selbst tragen.

